Spezielle Teilnahmebedingungen - Thüringen leuchtet

Spezielle Teilnahmebedingungen - Thüringen leuchtet

1. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem von LandesWelle Thüringen veranstalteten Gewinnspiel „Thüringen leuchtet“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur volljährige, natürliche Personen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter von LandesWelle Thüringen, mir.) thüringen sowie weiterer etwaiger Sponsor- und Kooperationspartner. Ebenso ausgeschlossen sind deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades, sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, die mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

3. Spielzeitraum
Das Spiel wird ab dem 04. November 2019 auf der Internetseite www.landeswelle.de und im Programm von LandesWelle Thüringen beworben. Die Hörer können sich ab diesem Tag bis zum 11. Dezember 2019 auf www.landeswelle.de registrieren und Ihre Gemeinde anmelden.

4. So funktioniert das Gewinnspiel
LandesWelle-Hörer werden ab dem 04. November 2019 auf der Internetseite www.landeswelle.de und ab 18. November 2019 im Programm von LandesWelle Thüringen dazu aufgerufen, sich für das Gewinnspiel „Thüringen leuchtet“ zu registrieren und eine Gemeinde vorzuschlagen. Die Registrierung inkl. eines Fotos des vorgeschlagenen Ortes kann online über ein Formular auf der Internetseite www.landeswelle.de erfolgen. Die 3 Gewinner-Gemeinden werden von einer Jury gekürt und am 13. Dezember 2019 im Programm von LandesWelle Thüringen bekannt gegeben.

5. Gewinn
Die 3 von der Jury ausgewählten Gewinner-Gemeinden erhalten jeweils 3.000 Euro für ein soziales Projekt sowie jeweils eine Werbespot-Kampagne bei LandesWelle Thüringen im Wert von 3.000 Euro.

6. Teilnahmeausschluss
LandesWelle bzw. der jeweils verantwortliche Spielleiter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnehmerausschluss vor, so ist LandesWelle berechtigt, den entsprechenden Bewerber dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen.

7. Presse/Promotion
Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotions, auch im Internet zur Verfügung zu stehen und erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang auch sein Name genannt und das von ihm bei der Anmeldung eingereichte Foto verwendet wird.

8. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche anlässlich des Gewinnspiels von LandesWelle Thüringen gespeicherten Daten nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht werden. Die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten der Gewinner werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

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