Zschäpe zu lebenslager Haft verurteilt

Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen worden. Das Oberlandesgericht München verhängte die höchstmögliche Strafe - lebenslänglich. Das Gericht stellte ebenso die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verurteilt Zschäpe als Mittäterin an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU). Einer ihrer Anwälte kündige aber bereits Revision an.

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden. Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen. Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.
Urteil gegen Beate Zschäpe erwartet

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