Wann bei Nebel die Nebelschlussleuchte einschalten

Plötzlich ist er da, der Nebel. Was tun, wenn man bei der diesig, trüb-grauen Suppe nicht mehr wirklich was sehen kann? Viele schalten dann am Auto die Nebelscheinwerfer an. Das ist laut  § 17 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) bei Sichtbehinderungen, wie zum Beispiel Nebel oder Schneefall auch erlaubt. Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ist da schon wieder ne ganz andere Sache. 

Die darf erst eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Andernfalls kann es gleich mal Geld kosten. 20 Euro Verwarnungsgeld sind dann fällig. Wenn jemand durch die Nebelschlussleuchte geblendet wird und einen Unfall baut, kostet es 35 Euro. Ganz wichtig ist, wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, dann darf nur noch 50 km/h gefahren werden. Das gilt auch auf der Autobahn, was viele Autofahrer gern vergessen.

Bei Nebel sollte man den Abstand zum Vordermann auch vergrößern, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Viele nutzen den Vordermann als Orientierungspunkt und merken nicht, wenn er plötzlich bremst.

Temporegeln bei schlechter Sicht:

Sichtweite unter 150 Meter maximal 100 km/h
Sichtweite unter 100 Meter maximal 80 km/h
Sichtweite unter 50 Meter maximal 50 km/h (Nebelschlussleuchte einschalten)

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