Sorglos in den Sommerurlaub

Sommer, Sonne, Urlaubszeit – in Thüringen starten bald die Sommerferien. Viele werden dann in den langersehnten und wohlverdienten Urlaub aufbrechen. Damit die Urlaubsfreude aber nicht durch die Pandemie getrübt wird, gilt es schon vor der Abfahrt oder dem Abflug einiges zu beachten.

Kostenlose Stornierung nicht immer möglich

Die schlechte Nachricht vorab: Eine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung greift bei Corona grundsätzlich NICHT ein. Lediglich wenn ich aus persönlichen Gründen nicht verreisen kann, bekomme ich mein Geld zurück. Auch Angst vor einer Ansteckung, ohne dass das Urlaubsland als Risikogebiet (oder höher) eingestuft ist, zählt dabei nicht. Wenn mein Reiseziel vom RKI allerdings vor meiner Abreise als Risikogebiet (oder höher) eingestuft wurde, kann ich die Reise noch vor Antritt kostenlos stornieren. Sollte diese Einstufung erst geschehen, wenn ich bereits am Urlaubsort bin, kann ich auch dann noch stornieren – dann muss mein Reiseveranstalter auch die Rückreise organisieren. Außerdem erhalte ich mein Geld zurück: „Wenn die Reise storniert wurde, wegen Corona, dann hat der Reiseveranstalter binnen 14 Tagen das Geld zu erstatten“, so Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Experte warnt allerdings davor, zu früh zu stornieren, um nicht auf dem Geld sitzen zu bleiben: „Wir raten dazu, frühestens 4 bis 5 Wochen vor Reisebeginn erst zu stornieren.“ Denn wenn die Reise erst in ein paar Monaten stattfindet, kann sich die Infektionslage bis dahin unter Umständen noch stark verändern.

Urlaub im Risikogebiet

Wenn mein Urlaubsziel ein Risikogebiet ist, kann ich trotzdem hinreisen, so Ralf Reichertz: „Ich kann natürlich in dieses Land. Ich muss aber damit rechnen, dass meine Versicherungen nicht eingreifen“, gibt der Experte zu bedenken. Daher am besten schon vorher gut überlegen und abwägen! Vor Ort muss ich dann unter Umständen auch ein anderes Hotel akzeptieren, falls eine Umquartierung aus Infektionsschutzgründen notwendig sein sollte. Das neue Hotel muss allerdings in Lage und Ausstattung vergleichbar mit meinem gebuchten Hotel sein – ein Stern weniger ist beispielsweise nicht akzeptabel. Aber Vorsicht: Ich muss als Urlauber der Umquartierung dann aktiv widersprechen! „Hier ist es tatsächlich so, dass Schweigen in so einer Situation Zustimmung wäre“, warnt Reise-Experte Ralf Reichertz.

Quarantäne nach Urlaub im Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet

Wenn ich in ein Hochinzidenzgebiet oder sogar ein Virusvariantengebiet fahre, habe ich es schon bei der Anreise schwer, denn unter Umständen komme ich gar nicht in das Land rein. Wenn doch, wartet nach meiner Rückkehr Quarantäne auf mich: In der Regel sind bei einem Hochinzidenzgebiet zehn Tage Quarantäne vorgeschrieben, aber ein negativer Test kann diese Zeit auf nur 5 Tage verkürzen. Wenn ich bereits vollständig geimpft oder genesen bin, bin ich von der Quarantäne-Pflicht befreit. Anders sieht es aus, wenn ich aus einem Virusvariantengebiet wieder nach Deutschland einreise. Dann beträgt die Quarantänedauer 14 Tage und kann weder durch einen negativen Test, noch durch einen Impfnachweis oder eine Genesung verkürzt werden. Am besten kurz vor der Rückreise in der dann geltenden Corona-Verordnung Thüringens nachschauen, was zu beachten ist!

Bei Reiserückkehrer-Hotline informieren

Infos rund um die Reise, Risikogebiete und Regeln bei der Rückreise vermittelt auch die Reiserückkehrer-Hotline Sonneberg. Täglich von 9 bis 12 Uhr bekommen an der Hotline nicht nur Sonneberger nützliche Reise-Tipps. Die Telefonnummer lautet: 03675/871500.

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