Landesregierung beschließt weitere Corona-Lockerungen

Die Thüringer Landesregierung geht mit neuen Corona-Lockerungen einen weiteren Schritt in Richtung neue Normalität. Bei den Kontaktbeschränkungen wird die Pflicht zu einer Empfehlung. Das heißt, die Ämter werden künftig nicht mehr kontrollieren, ob sich maximal zwei Haushalte treffen. So hat das die Landesregierung heute beschlossen.

Thermen, Saunen und Kinos können öffnen

Mit der neuen Verordnung dürfen künftig auch noch mehr Einrichtungen wieder öffnen - zum Beispiel Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden. Bordelle, Diskotheken und Swingerclubs bleiben zu. Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte dürfen öffnen.

Hochzeiten und Familienfeiern wieder möglich

Private Feiern, bei denen mehr als 30 Gäste in geschlossenen Räumen oder mehr als 75 Teilnehmer unter freiem Himmel erwartet werden, müssen zwei Tage vorher angemeldet werden.

Volksfeste nur in Ausnahmefällen

In der neuen Verordnung heißt es außerdem, dass Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- und Weinfeste sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern und Festivals zwar grundsätzlich verboten bleiben. In Einzelfällen kann jedoch eine Erlaubnis beantragt werden.

Prinzip: Abstand - Hygiene - Alltagsmaske 

Eine Maskenpflicht bleibt in Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Auch auf die Abstandsregel muss weiter geachtet werden.

Krankenbesuche mit Stoppuhr

Besuche von Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind weiterhin eingeschränkt. Erlaubt ist ein zu registrierender Besuch je Patient oder Bewohner täglich - für höchstens zwei Stunden.

Kindergärten und Schulen ohne Wechselmodelle

Kindergärten und Grundschulen sollen ab kommenden Montag wieder täglich für alle Kinder öffnen. Regelschüler und Gymnasiasten müssen bis zu den Ferien abwechselnd weiter auch zuhause lernen. Für das neue Schuljahr ist ein Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten geplant. Mit den neuen Regeln im Bildungsbereich orientiert sich Thüringen teils an bereits bestehenden Regeln in Sachsen. So soll es in Kindergärten und Grundschulen feste Gruppen und feste Bezugspersonen geben. Kontakt zwischen den Gruppen soll möglichst vermieden werden. Die Notbetreuung endet damit in Thüringen.

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