Das Land übernimmt wieder Gema-Gebühren für gemeinnützige Vereine. Dafür ist nach Angaben der Staatskanzlei gestern ein neu aufgelegter Vertrag mit der Gema in Kraft getreten.
Er gilt vorerst bis Ende 2027. Für dieses Jahr stellt das Land 200.000 Euro die Gebühren bereit, die für Veranstaltungen mit urheberrechtlich geschützte Musik fällig werden.
Bis zu vier Events pro Jahr können sich Vereine so fördern lassen, sofern dafür kein eintritt verlangt wird. Nächstes Jahr sollen es dann 300.000 Euro für die GEMA-Nutzung sein.
