Corona-Hilfe für Kulturfestival-Veranstalter jetzt unabhängig von Rechtsform

Unabhängig von ihrer Rechtsform können nun alle Thüringer Träger von Kulturfestivals Corona-Hilfen vom Land erhalten. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200 000 Euro unterstützt werden, teilte die Staatskanzlei mit. Zuvor konnten in erster Linie nur gemeinnützige Träger die Unterstützung erhalten, wenn sie als Folge der Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten waren. Bei den Geldern handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, hieß es. Gewährt wird die Hilfe für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. Juni 2021. Damit sind auch rückwirkende Anträge möglich.

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