Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung - möglich, aber nicht immer einfach

Wer jung, gesund und eventuell sogar selbstständig ist, für den lohnt sich eine private Krankenversicherung (PKV) oft in mehrerlei Hinsicht. Nicht nur sind die Beiträge oftmals günstiger, auch der Leistungsumfang der privaten Versicherungen gehen, je nach Paket, deutlich über die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Bei Fachärzten bekommen Privatversicherte häufig immer noch schneller Termine. Zahnersatz ist hochwertiger versichert. Im Krankenhaus werden sie häufiger vom Chefarzt operiert und im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Auch die Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik fällt meist umfangreicher aus.

Prominentes Beispiel: Heinz Hönig ist gar nicht mehr versichert


Doch was sich lohnt, wenn man bestenfalls noch gar nicht viele Versicherungsleistungen braucht, wird mit steigendem Alter immer teurer. Viele Privatversicherte sind verunsichert, ob sie steigende Beiträge im Alter noch zahlen können, und denken über eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung  nach - und das kommt mit einigen Tücken daher. Prominentestes Beispiel ist jüngst der 72-Jährige Schauspieler Heinz Hönig, der kein Geld für eine private Krankenversicherung hat, von sämtlichen gesetzlichen Kassen jedoch mehrfach abgelehnt wurde. Für zwei lebensrettende Operationen musste die Familie des Schauspielers einen Spendenaufruf starten. 

Auch die Verbraucherzentralen warnen, dass eine teure private Krankenversicherung im Alter zur unerschwinglichen Kostenfalle werden kann, hat man nicht genügend finanzielle Rücklage oder eine hohe Rente. Ein Wechsel zur gesetzlichen Versicherung ist dann allerdings schwierig bis unmöglich. Grundsätzlich nehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen nämlich nur Neuversicherte bis 55 Jahre auf - wer älter ist, schafft es nur noch über Umwege. 

Wechsel ist ab 55 kaum noch möglich


Für Angestellte gilt neben der Altersgrenze außerdem, dass sie nicht mehr als 69.300 Euro brutto jährlich verdienen dürfen. Wer bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert war, für den gilt eine noch niedrigere Grenze von derzeit 62.100 Euro.
Selbstständige haben zunächst gar kein Recht auf Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung. Zuerst muss ein Fall eintreten, der die Versicherungspflicht auslöst. Darunter zählt eine neue Festanstellung, neben der die Selbstständigkeit nur noch als Nebenerwerb ausgeführt wird. Doch auch hier gelten strenge Kriterien. 

Wer nicht viel verdient, der hat mitunter die Möglichkeit sich über die Familienversicherung des Ehepartners gesetzlich versichern zu lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Einkommen die Höchstgrenze nicht übersteigt. Derzeit dürfen Ehegatten oder Lebenspartner entweder in einem Minijob maximal 538 Euro im Monat verdienen oder ein Gesamteinkommen haben, das monatlich 505 Euro nicht übersteigt.

Ein Umweg über das EU-Ausland ist laut Verbraucherzentrale eine weitere Möglichkeit, um bei Rückkehr nach Deutschland in die GKV einzutreten. Dafür muss man im EU-Ausland Mitglied der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung werden. Für den Beitritt in die deutsche GKV ist dann der Nachweis erforderlich, dass man vorher in der ausländischen Krankenversicherung Mitglied war. Hierbei gilt dann keine Altersgrenze.

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