Volksfeste wieder erlaubt, Bars und Clubs dürfen öffnen

Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage am gestrigen Donnerstag dürfen Clubs, Bars und Diskotheken in Thüringen wieder öffnen. Auch Demonstrationszüge sind nach den neuen Regeln wieder erlaubt. Auch Volksfeste und Frühlingsmärkte sind wieder möglich, Festivals können unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden.

In Bars gilt nun die 3G-Regel. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen gilt 2G - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

Noch nicht eingeschulte Kinder sind genesenen/vollständig geimpften Personen gleichgestellt. Für Jugendliche (bis 18 J.) reicht ein Nachweis über ein negatives Testergebnis bzw. ein Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule.

Hotspot-Regeln entfallen

Die bisherigen Hotspot-Regeln entfallen. Damit kehrt auch der Landkreis Eichsfeld zu den landesweit geltenden Regeln zurück. Das Eichsfeld galt nach dem älteren Warnstufensystem noch als Corona-Hotspot und musste strengere Maßnahmen umsetzen als andere Landkreise. Diese Hotspot-Regeln gibt es aber nach dem Auslaufen der epidemischen Lage nicht mehr.

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