Versicherungsschutz bei der Weihnachtsfeier

Nur noch knapp 3 Wochen bis Weihnachten. In vielen Unternehmen laufen die Vorbereitungen für die Weihnachtsfeier auf Hochtouren. Schließlich finden 88 Prozent aller Weihnachtsfeiern im Dezember statt, belegt eine Studie. Die gute Nachricht für alle die feiern: es besteht Versicherungsschutz. Zumindest wenn es eine offizielle Veranstaltung ist, also eine Feier, welche die Unternehmensleitung organisiert oder zumindest billigt und fördert. Diese Feier muss auch nicht zwingend während der Arbeitszeit stattfinden. Sie kann auch zum Beispiel an einem arbeitsfreien Tag veranstaltet werden. Auch wo die Feier stattfindet, ist für den Versicherungsschutz unerheblich. Hier ist man versichert, egal ob im Unternehmen oder im Restaurant gefeiert wird. 

Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zu viel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Heimweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, hat dagegen Pech. Das gilt übrigens auch für mitfeiernde Partner oder Ex-Mitarbeiter, denn die haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Und auch wenn auf dem Rückweg von der Weihnachtsfeier noch ein Stopp in der Kneipe um die Ecke eingelegt wird, erlischt der Versicherungsschutz. 

Ein paar Fakten rund um die Weihnachtsfeier

37% so oft ist der letzte auf der Feier der Praktikant
44% so oft finden die Weihnachtsfeiern in Restaurants statt
47% aller Teilnehmer einer Weihnachtsfeier sagen: "Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt auf der Weihnachtsfeier!"
50% aller Feiern haben ein Motto
58% der Weihnachtsfeiern haben keine Bekleidungsvorschrift 
64% Anteil der Feiern, auf denen Glühwein getrunken wird
65% so viele gehen am Tag nach der Weihnachtsfeier wieder arbeiten
88% Zahl der Weihnachtsfeiern, die im Dezember stattfindet
93% Anzahl der Feiern ohne verkleideten Weihnachtsmann

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