Verordnungs-Erinnerung: Diese Regeln gelten aktuell

Verordnung bis Ende August in Kraft

Die aktuelle Coronaverordnung ist seit dem 28. Juli 2021 in Kraft und läuft bis zum 25. August. Dieser Zeitraum ist so gewählt, da die Länderverordnungen nur maximal 28 Tage gültig sein dürfen. In der aktuellen Verordnung wurden im Grunde die Regelungen aus dem Vormonat übernommen. Lediglich die Testpflichten wurden in manchen Bereichen angepasst:

  • Bei Orchesterproben gilt nur noch eine Testpflicht, wenn Blasmusikinstrumente verwendet werden.
  • Pflegeheimbesucher benötigen einen Test, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Der Test kann unter Aufsicht auch im Heim vorgenommen werden.

Schwellenwerte weiter aktiv

Die schon bekannten Inzidenz-Schwellenwerte 35, 50 und 100 sind weiterhin aktiv. Sollten die Zahlen in bestimmten Kreisen oder Städten an drei aufeinanderfolgenden Tagen einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, können weitere Einschränkungen folgen, beispielsweise eine weitreichendere Testpflicht, oder Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Diese Regeln legt aber nicht mehr das Land insgesamt fest, sondern diese Verschärfungen werden lokal für die Stadt bzw. den Landkreis getroffen.
 

Veranstaltungen und Feiern

Dank der gesunkenen – und dauerhaft niedrigen – Zahlen sind größere, private Feierlichkeiten wieder möglich. Das Gesundheitsamt muss allerdings fünf Werktage im Voraus darüber informiert werden, wenn bei diesen Feiern mehr als 70 Menschen im Freien oder mehr als 30 Menschen in geschlossenen Räumen geplant sind. Die Kontaktdaten sollten beispielsweise über die Luca-App erfasst werden.

 Auch öffentliche Veranstaltungen sind wieder möglich. Über diese muss das Gesundheitsamt mindestens zehn Werktage im Voraus informiert sein. Dann sind Feiern oder Partys mit mehr als 1.000 Personen im Freien und über 500 Personen in geschlossenen Räumen mit Erlaubnis des Gesundheitsamtes wieder möglich.

 

Kontaktnachverfolgung muss weiter stattfinden

In bestimmten Etablissements müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden. Dazu zählen unter anderem:
  • Diskotheken
  • Swingerclubs und Bordelle
  • Hotels oder Pensionen
  • Fitnessstudios und Saunen
 

Maskenpflicht gilt weiterhin für alle

Verpflichtend ist weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen (mit Ausnahme der Personen, die ein medizinisches Attest besitzen) in geschlossenen Räumen, oder wenn in der Öffentlichkeit kein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann. Dies gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr in Bussen und Bahnen.

 

Ausnahmen für Geimpfte und Geimpfte

Sollten die Zahlen wieder hoch gehen, könnten für Genesene und vollständig Geimpfte ein paar Ausnahmen der geltenden verstärkten Regelungen gelten:

keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen
kein negativer Test beim Einkaufen oder Friseur
keine Quarantäne bei der Einreise nach Deutschland (Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet)
Werner gegen pauschalen Lockdown und Zwei-Klassen-Gesellschaft

 In einem Zeitungsinterview äußerte sich Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner kritisch in Anbetracht eines möglichen erneuten Lockdowns im Herbst. «Einen neuen pauschalen Lockdown möchte ich nicht», sagte sie der Thüringer Allgemeinen (TA). Die Kommunen müssten Einschränkungen in möglichen Corona-Hotspots erlassen, beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen. Sie sei aber gegen die Schließung von Handel, Hotels oder Gastronomie.

 Außerdem sprach sich Werner gegen eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Unigeimpften aus. So dürften, laut Werner, Ungeimpfte nicht der Zutritt zu Einrichtungen verwehrt werden. Ein negativer Schnelltest auf eigene Kosten könne von den Ungeimpften aber für einen Restaurantbesucht beispielsweise verlangt werden.

 

App „Darf ich das?“ klärt Sie auf 

Wenn Sie sich unsicher sind, wo welche Regelungen gelten, ziehen Sie einfach Ihr Smartphone zu Rate. Die App „Darf ich das?“ (Android, iOS) hilft Ihnen dabei. Hier können Sie gleich mehrere Landkreise abspeichern und wissen so immer, mit welchen Regelungen Sie zu rechnen haben. Die App zeigt Ihnen außerdem die aktuellen Inzidenzzahlen an. Großer Vorteil ist die Auflistung aller Bestimmungen nach jeweiligen Aktivitäten. Dazu dann einfach auf den entsprechenden Kreis klicken und runterscrollen. 

 
Bild: Screenshot App "Darf ich das?"

Hier sind die einzelnen Bereiche, wie Restaurant, Schule, Biergarten usw. alphabetisch geordnet. Ein kleiner Punkt in grün, gelb oder rot zeigt Ihnen an, ob es gerade grünes Licht für Ihre Freizeitaktivität gibt, oder Sie mit Einschränkungen zu rechnen haben. Für weitere Infos dann auf den jeweiligen Reiter kicken. Sollten sich ab dem 25.08. die Regelungen ändern, werden diese auch in die App mit eingepflegt.

 


 

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