Vereist und verdreckt –Verkehrsschilder im Winter

Der Winter bringt neben kalten Temperaturen auch noch jede Menge andere Unannehmlichkeiten mit: Schmutz, Dreck und Schneematsch zum Beispiel, die die Straßenschilder verschmutzen und die Lesbarkeit dieser deutlich einschränken. Wer ist für die Reinigung verantwortlich? Wie oft und wie werden diese durchgeführt? Und muss ich mich an eingeschneite Verkehrsschilder halten?

Für Verkehrsschilder gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz


Generell gilt für alle Verkehrsschilder der Sichtbarkeitsgrundsatz. Heißt: Ein Verkehrsschild muss so aufgestellt sein, dass es schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden kann. Und das muss auch auf Dauer so sein. Wenn ein Verkehrszeichen abgenutzt oder beispielsweise auch stark verdreckt ist, sodass man es nicht mehr erkennt, verliert es auch seine Wirkung.

Dies gilt jedoch nicht für alle Autofahrer gleich: Ortskundige Autofahrer werden eher in die Pflicht genommen. Ihnen wird unterstellt, dass sie die entsprechenden Regeln kennen, auch wenn das Schild nicht zwingend sofort lesbar ist.

Auch bei Schildern mit einer besonderen Form, etwa das achteckige Stop-Zeichen oder das dreieckige „Vorfahrt beachten“-Schild, kann erwartet werden, dass die Autofahrer die Schilder an ihrer Form erkennen – auch wenn diese beispielsweise verdreckt oder zugeschneit sind.

Ein weiterer Sonderfall sind Park-Zeichen: Verbotsschilder oder markierte Anwohnerparkplätze können auch dann gültig sein, wenn die entsprechend zugehörigen Zeichen nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Anders als im fließenden Verkehr, kann beim Parken allerdings verlangt werden, dass die Autofahrer gezielt nach Verbotsschildern schauen.

Reinigung erfolgt nach Dringlichkeit


Straßenbaulastträger sind für die Instandhaltung der Verkehrsschilder verantwortlich. Dazu gehört auch die Reinigung. Ziel dabei ist es natürlich, dass die Verkehrszeichen für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sind.

„Die Reinigung erfolgt nach Dringlichkeitsreihung. Also nicht nach einem vorgeschriebenem Rhythmus, […] sondern dort, wo es als notwendig erachtet wird“, erklärt Hans-Joachim von der Osten, Leiter der Abteilung Straßenneubau und Regionalbereiche Straße vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, im LandesWelle Thüringen-Interview.
Und das Thüringer Innenministerium ergänzt mit folgender schriftlicher Stellungnahme: „Für den Verantwortungsbereich der Straßenbauverwaltung des Landes werden alle für die Absicherung der Verkehrssicherheit notwendigen Leistungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen am Markt ermittelt. Dementsprechend werden auch die Reinigungsleistungen gebietsweise ausgeschrieben und durch Dritte erbracht. Die Abarbeitung der Reinigungsleistungen für Verkehrsschilder, Leiteinrichtungen und Wegweiser erfolgt entsprechend einer Dringlichkeitsreihung, wobei die Beseitigung von verkehrsbehindernden oder –gefährdenden Verunreinigungen im Vordergrund steht. Das heißt nicht, dass für alle Verkehrsschilder zu jeder Zeit eine vollständige Sichtbarkeit gewährleistet werden kann (z.B. bei anhaltendem Schneefall). Daher sind auch die Verkehrsteilnehmenden in der Pflicht, ihre Fahrweise den äußeren Bedingungen anzupassen.“

Die Reinigung erfolgt, je nach Grad der Verunreinigung, mit einer Maschine. „Im Zweifel kann man das auch mal mit einem Tuch machen. Wenn zum Beispiel ein Schild verschneit ist, kann man einen Lappen nehmen und wischt den Schnee schnell ab, aber im Normalfall ist es so, dass die mit einer speziellen Maschine gereinigt werden“, erläutert von der Osten.

Bitte nicht selber reinigen!


Selber Hand – oder Lappen – anlegen sollten Sie aber nicht. Das sehen die Verkehrsbehörden oftmals nicht gerne. Die Verkehrsschilder haben eine retro-reflektierende Beschichtung, die nur mit speziellen Reinigungsmitteln behandelt werden dürfen.
Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie sich bei der Reinigung verletzen oder auf die Straße fallen.
 

Hinweise auf verdreckte Schilder an Straßenbaulastträger


Sollten Ihnen verdreckte Schilder auffallen, können Sie das an die jeweiligen Straßenbaulastträger melden. Zum Beispiel beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gibt es einen entsprechenden Kontakt per E-Mail oder Telefon. Dorthin können Sie sich wenden und dann wird der Hinweis weitergeleitet.

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