Trend: E-Bike

Sonne satt, Temperaturen von über 20 Grad und ein laues Lüftchen um die Nase. Das Wetter derzeit ist perfekt für eine Fahrradtour mit der ganzen Familie. Doch immer öfter stellt sich dabei die Frage: Selber strampeln oder mit Strom nachhelfen lassen!
E-Bikes sind der neueste Trend – hier lesen Sie alles dazu, was Sie wissen müssen.

E-Bike, Pedelec – oder S-Pedelec?

Erstmal stellt sich die Frage: Was ist ein E-Bike? Oder meinen wir doch ein Pedelec? In der Anfangszeit haben sich viele Unternehmen und Fachleute dafür eingesetzt, den (eigentlich richtigen) Begriff des „Pedelecs“ zu nutzen. Mittlerweile wird im allgemeinen Sprachgebrauch aber von E-Bikes gesprochen.
Dennoch gibt es wichtige Unterscheidungen bei den verschiedenen Klassen.

Pedelec (Pedal Electric Cycle)

Pedelecs sind die am meisten verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder.
Die wichtigsten Merkmale sind:
  • Pedelecs gelten als Fahrrad. Sie unterstützen das Treten maximal bis 25 km/h und haben eine Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt.
  • Dementsprechend brauchen Sie dafür weder einen Helm, noch eine Zulassung oder einen Führerschein.

S-Pedelec

S steht in diesem Fall für „Speed“ (= Geschwindigkeit). Obwohl sie bei uns in Deutschland noch nicht so bekannt sind, werden sie immer beliebter.
Das gilt in Deutschland für S-Pedelecs:
  • Maximal unterstützte Geschwindigkeit: 45 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM, bzw. enthalten bei PKW-Führerschein Klasse B).
  • Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen nötig
  • Radwege: Radwege dürfen von S-Pedelecs nicht befahren werden.
  • Zulassungspflicht:* Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen.
  • In Deutschland gilt eine Helmpflicht für S-Pedelec-Fahrer.
Elektro-Leichtmofa / Kleinkraftrad (früher „E-Bike“ im engeren Sinn)

Für E-Bikes gilt:
  • Maximale Geschwindigkeit 20 km/h bei 500 Watt max. Motorleistung.
  • Kein Einsatz eigener Muskelkraft nötig.
  • Mindestalter 15 Jahre, Mofaführerschein und Versicherungskennzeichen nötig.
  • Es besteht keine Helmpflicht.
  • Radwegnutzung innerorts nur im Ausnahmefall in Verbindung mit dem Verkehrsschild „E-Bike frei“.

Da im allgemeinen Sprachgebrauch mittlerweile Pedelecs und E-Bikes synonym verwendet werden, benutzt LandesWelle Thüringen den Begriff E-Bike der Einfachheit halber da, wo eigentlich von Pedelecs die Rede ist.

Vor- und Nachteile von E-Bikes

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Auch, wenn Sie mal nicht so fit sind, kommen Sie schneller an Ihr Ziel, weil Sie nicht mehr nur aus purer Muskelkraft vorankommen müssen.
Auch Steigungen, die Sie normalerweise nur schwer meistern würden, schaffen Sie dank der Motorunterstützung spielend leicht.
Deshalb motiviert so ein E-Bike auch oftmals zu mehr Bewegung, weil die körperliche Anstrengung geringer ist.
Der Elektromotor ist außerdem klima- und umweltfreundlich. Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt und es entsteht auch kein Lärm.
Da Sie den Motor des Bikes ausschalten können, können Sie Ihr E-Bike auch jederzeit wie ein normales Fahrrad verwenden.

Doch es gibt nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile: Das E-Bike ist natürlich nicht ganz so umweltfreundlich wie ein normales Fahrrad: Schließlich benötigt es Strom.
Außerdem müssen Sie regelmäßig die Batterie aufladen. Das braucht Zeit und bedeutet auch zusätzliche Kosten für Sie.
E-Bikes sind auch keine Leichtgewichte: mit 10 bis 12 kg ist es recht schwer.
Und zu guter Letzt sind auch die Hohen Anschaffungskosten für viele Wohl ein Negativ-Faktor.

Was darf ich mit einem E-Bike – und was nicht?!

Gelten für E-Bikes die gleichen Richtlinien wie für Fahrräder? Hier finden Sie kurz und knapp, was Sie dürfen und was nicht.

Der Mythos Helmpflicht

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht per Gesetz. Für das E-Bike gilt dies genauso.

Mit dem E-Bike auf den Radweg?

Radwege gehören eigentlich den Fahrradfahrern. Doch auch Pedelecs/E-Bikes bis 25 km/h dürfen diese benutzen, da diese als Fahrrad gelten. Als Fahrer von S-Pedelecs müssen Sie aufpassen! Diese dürfen Sie nur auf der Straße nutzen. Radwege sind tabu.

Dürfen Kinder E-Bike fahren?

E-Bikes gelten wie Fahrräder, deshalb dürfen auch Kinder sie nutzen. Im Allgemeinen wird jedoch empfohlen, Kinder erst ab einem Alter von ca. 14 Jahren auf ein Pedelec zu setzen, da sie ungefähr ab diesem Alter über die nötigen kognitiven Fähigkeiten verfügen.
Ein S-Pedelec darf mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Dieser kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.

Telefonieren beim E-Bike Fahren

In der Straßenverkehrsordnung ist sinngemäß festgehalten, dass Kopfhörer erlaubt sind, solange sie die Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche nicht beeinträchtigen. Telefonieren Sie aber beim Fahren, halten es in der Hand oder klemmen es ans Ohr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Fahrer von S-Pedelecs müssen sogar 100 € zahlen und bekommen dafür einen Punkt.

Alkohol am Steuer

Egal, ob im Auto oder auf dem Rad: Alkohol hat nichts im Straßenverkehr verloren. Bei Pedelecs/E-Bikes gilt wie bei Fahrrädern die Grenze, dass man ab 1,6 Promille Alkohol im Blut fahruntauglich ist und mit einem Bußgeld belangt wird.
Bei S-Pedelecs gelten dieselben Regeln wie Autofahrer: Ab 0,5 Promille gilt die Fahrt als Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille als Straftat.

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