Thüringen gibt Fahrplan für Schulen und Kindergärten vor

Das Thüringer Kabinett hat sich heute auch auf den weiteren Fahrplan für die Schulen und Kindergärten verständigt. Demnach bleibt es bei der Ankündigung, dass ab kommenden Montag zunächst die angehenden Abiturienten zum Präsenzunterricht zurückkehren sollen. Ab dem 4. Mai folgen die Klassen, die vor dem Real- und Hauptschulabschluss stehen. Eine Woche später die Viertklässler. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen bereits ab dem 7. Mai wieder in die Schule gehen können - etwa wenn die Familie zuhause keine Möglichkeiten hat, auf Lerninhalte im Netz zuzugreifen. Bis zum 2. Juni sollen ALLE Schüler wieder am Unterricht teilnehmen.

BLF findet statt

Die sogenannte Besondere Leistungsfestellung für Gymnasiasten fällt nicht aus. Die Prüfung soll in diesem Jahr aber in veränderter Form stattfinden. So ist geplant, dass schriftlich in Deutsch geprüft wird, sowie in einer Naturwissenschaft, die die Schüler wählen dürfen. 

Kleinere Gruppen - besondere Hygieneregeln - kreative Lehrergewinnung

Grundsätzlich soll der Unterricht in kleineren Gruppen und unter besonderen Hygienauflagen stattfinden. Eine Maskenpflicht gilt im Schulbus und dort, wo Kinder in größeren Gruppen zusammen sind. Im Unterricht soll in der Regel keine Maske erforderlich sein. Bildungsminister Helmut Holter rechnet damit, dass stellenweise bis zu 25 Prozent der Lehrer nicht zum Einsatz kommen können - weil sie Risikogruppen angehören. Um das zu kompensieren sollen Lehrer aus der Landesverwaltung geholt werden. Auch der Einsatz von Studenten steht zur Debatte.

Schüler werden versetzt

Das "Sitzenbleiben" wird für die allermeisten Schüler ausgesetzt. Eine Versetzungsentscheidung findet nur zum Ende der Klassenstufen 9 und 10 statt. Alle anderen Schülerinnen und Schüler rücken in die nächst höhere Klassenstufe auf. Die freiwillige Wiederholung jeder Klassenstufe ist möglich und wird nicht auf die Wiederholungshäufigkeit bzw. Höchstverweildauer in der Oberstufe angerechnet.

Notbetreuung wird ausgeweitet

Die Notbetreuung an Schulen soll erst ab dem  11. Mai ausgeweitet werden. Mit Blick auf die Kindergärten wird die Notbetreuung ab kommenden Montag auch für berufstätige Alleinerziehende geöffnet. Nach den neuen Regeln sollen auch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank ihre Kinder in die Notbetreuung geben können, sofern diese Mitarbeiter für die Bewältigung der Corona-Krise gebraucht werden. Auch die Kinder von Lehrern und Erziehern können in die Notbetreuung sowie Kinder von Auszubildenden und Schülern, die vor einer Prüfung stehen.

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