Thüringer Verbraucherzentrale mahnt Aldi Nord ab

In Zeiten von hohen Lebensmittelpreise und versteckten Preiserhöhungen in Mogelverpackungen ist der regelmäßige Preisvergleich für Verbraucher wichtiger denn je. Es geht nicht mehr nur darum, beim Wocheneinkauf das ein oder andere Schnäppchen mitzunehmen, sondern für viele ist es notwendig geworden, das meiste aus einem sehr begrenzten Budget herausholen zu können, damit das Geld bis zum Monatsende reicht. 

Grundpreise fehlen bei Obst und Gemüse


Umso wichtiger ist es, dass die Preise in den Märkten tatsächlich transparent und einfach vergleichbar ausgeschrieben sind. Genau zu diesem Punkt erreichte die Verbraucherzentrale Thüringen allerdings nun vermehrt Beschwerden von Kunden des Discounters Aldi Nord. "Es gab mehrere Beschwerden bei uns darüber, dass in der Obst- und Gemüseabteilung die Grundpreise der Produkte nicht mehr angegeben wurden", berichtet Luisa Hoffmann, Referentin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale. "Daraufhin haben wir uns das selbst angeschaut und konnten das in drei Filialen bestätigen. Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, gegen den wir vorgehen wollen."

Die Preisangabenverordnung schreibt nämlich im Fall von Produkten, die nach Gewicht verkauft werden, vor, dass ein Grundpreis - wie etwa der Preis pro Kilo - angegeben werden muss. "Wenn ich zum Beispiel Tomaten habe, in Abpackungen von 200 Gramm, 350 Gramm und 500 Gramm, dann hilft mir mir der Grundpreis, der sich immer auf ein Kilogramm bezieht, dabei diese Produkte zu vergleichen und zu schauen, wo bekomme ich das meiste für mein Geld. Wenn diese Angaben fehlt, dann fehlt auch die Vergleichsgrundlage", erklärt Hoffmann.

Abmahnung kommt vor Klage 


Deswegen gibt es für Aldi Nord nun eine Abmahnung der Verbraucherzentrale. Verbraucherzentralen-Rechtsexperte Dirk Weinzheimer sagt dazu: "Die Abmahnung ist im Gesetz vorgeschrieben, bevor man gleich die Gerichte bemüht. Damit gibt man dem Unternehmer die Gelegenheit einzuräumen, dass ein entsprechender Verstoß vorliegt und diesen Verstoß gegen die Verbraucherrechte in Zukunft zu unterlassen. Wenn solch eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, hat sich der Fall dann auch meist erledigt."

Im Falle des Discounter hieße das also, umgehend auch wieder den Grundpreis von Obst und Gemüse auszuzeichnen - und das auch in einer verbraucherfreundlichen Größe zu tun. "Verbraucherfreundlich heißt hier, die Preis auch in einer ordentlichen Schriftgröße auszuzeichnen", merkt Weinzheimer an. "Das stellt man ja auch selbst immer wieder beim Einkaufen fest, der Endpreis ist relativ groß und stattlich dargestellt und die Grundpreisangabe sehr klein. Für ältere und sehbeeinträchtigte Menschen ist das dann schwer bis gar nicht zu erkennen."

Die Frist für Aldi Nord läuft laut Verbraucherzentrale noch bis zum 24. März. Sollte der Discounter bis dahin nicht reagieren, wird entschieden, ob der Fall vor Gericht geht. 

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