Thüringen setzt Frühwarnsystem ein

In Thüringen gilt nun eine Art Corona-Frühwarnsystem. Demnach wird bei wieder steigenden Infektionszahlen nicht mehr nur auf die Inzidenz geschaut, wenn es um die regionale Verschärfung von Regeln geht.  Zunächst soll die neue Verordnung bis 21. September gelten - mit Ausnahme von Regelungen zur Bundestagswahl am 26. September.

Neue Faktoren

Bei regional steigenden Infektionszahlen entscheidet nun neben der Inzidenz auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen in einer Region sowie die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen, erklärte Gesundheitsministerin Heike Werner im LandesWelle-Interview. Verfahren wird nach einem Ampelsystem mit drei Warnstufen. Überschreiten die Inzidenz und mindestens einer der beiden Zusatzindikatoren an drei aufeinander folgenden Tagen einen der Schwellenwerte, so gelten in der jeweiligen Region Eindämmungsmaßnahmen.

Ungeimpfte müssen Tests vorlegen

Die Thüringer müssen sich mit steigenden Infektionszahlen wieder auf mehr Corona-Tests einstellen. Neben den Tests bei Ärzten, in Apotheken oder in Testzentren, für die es Bescheinigungen gibt, sind nach Angaben der Gesundheitsministerin auch Selbsttests möglich. "Sie sind nicht ausgeschlossen, aber an Regeln gebunden", so Werner.

Zusätzliche Regelungen

Neu ist auch eine Testpflicht für den Präsenzbetrieb an Hochschulen. Die Teilnahme ist nur Studierenden gestattet, die einen negativen Corona-Test vorlegen können oder vollständig geimpft oder genesen sind. Außerdem enthält die Verordnung Regeln für den Ablauf der Bundestagswahl in den Wahllokalen. Dort müssen Masken getragen werden.
Heike Werner im Interview

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