Neuer Kraftstoff, Cannabis Legalisierung und weniger Elterngeld - Die Änderungen im April

Neuer Biodiesel, weniger Elterngeld und JA! zum Kiffen - das sind die Änderungen, die der April mit sich bringt.

Neuer Kraftstoff ab diesem Monat


HVO, XTL und B10, so heißen die neuen Dieselstoffe, die es ab Mitte April an den Tankstellen geben soll. Alle Kraftstoffe gehören der Gruppe der paraffinischen Dieselkraftstoffe an. Heißt, der Diesel wird aus Abfallstoffen und Pflanzenölen hergestellt. Durch die neue Verordnung, dürfen die Kraftstoffe damit auch als Reinkraftstoff gelabelt werden, bisher konnten die dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden. Bei dem neuen Bio-Diesel werden Abfallstoffe, wie Frittierfett, Fischreste oder Zelluloseabfälle gemeinsam mit Wasserstoff behandelt und im Anschluss abgefüllt. Beim neuen XTL Kraftstoff, werden dagegen Materialien, wie Erdgas, Biomasse oder Kohle verflüssigt. Auch neu ist der Kraftstoff B10 - bei diesem sind ab sofort zehn Prozent recycelte Stoffe beigemischt, statt wie bisher beim Diesel nur sieben.

Kürzungen des Elterngeldes

Auch neu für alle werdenden Eltern ist die Kürzung des Elterngeldes. Paare die ein gemeinsames Jahreseinkommen von mehr wie 200.000 Euro haben, haben in Zukunft keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Diese Grenze gilt auch für Alleinerziehende. Neu ist auch, dass die gemeinsame Elternzeit, nach der Geburt des Kindes, auf maximal einen Monat begrenzt wird. 

Teillegalisierung von Cannabis


Wenn es komisch an der nächsten Ecke riecht, dann liegt das am neuen Gesetz, dass seit dem ersten April Cannabis teil legalisiert hat. Seit dem ersten April ist es für Personen ab dem 18. Lebensjahr in Deutschland erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen. Außerdem dürfen bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung angebaut werden. Wer im öffentlichen Raum kiffen will muss allerdings aufpassen, das Rauchen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Sportstätten bleibt verboten.

Amazon verkürzt Rückgabefristen

Wenn Sie in Zukunft über Amazon bestellen und es später zurück geben wollen, sollten Sie auf die neuen Rückgabefristen des Versandriesen achten. Ab dem 25. April verkürzt der Konzern seine Rückgabefrist für bestimmte Produkte von bisher 30 Tagen auf nur noch 14. Betroffen sind davon vor allem Produkte aus den Bereichen Multimedia und Elektronik.

Gas- und Fernwärme: Mehrwertsteuer kehrt zum normalen Wert zurück


Seit dem ersten April ist die Mehrwertsteuer für Gas- und Fernwärme wieder angehoben wurden. Um die Verbraucher zu entlasten, gab es die Steuersenkung von 19% auf 7%. Diese Senkung war bis zum 31. März befristet. Seit dem 1. April gilt somit wieder die 19% Mehrwertsteuer auf Gas- und Fernwärme. Experten sagten, Verbraucher sollten sich künftig auf Auswirkungen in den Haushaltskosten einstellen.

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