Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft

Der neue Bußgeldkatalog tritt am 09. November in Kraft. Dieser bedeutet für Verkehrssünder, dass sie für Regelverstöße tiefer in die Tasche greifen müssen. Hintergrund der Änderung ist laut Bundesverkehrsministerium die „Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemein und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr“. Betroffen sind fast alle Verkehrsteilnehmer – also auch zum Beispiel Rad- und E-Scooter-Fahrer.

Parken und Halten


Die Überarbeitung sieht abschreckende Geldbußen für das Falschparken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

Bei schwereren Verstößen kann es neuerdings auch Punkte in Flensburg regnen. Wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, wird ein Punkt fällig.

Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Rettungsgasse


Auch beim Thema Rettungsgasse wird jetzt durchgegriffen. Die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse kostet bis zu 320 Euro und obendrein 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Damit droht dasselbe wie für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Sonstige Regelverstöße


Nutzt ein Radfahrer unerlaubt den Gehweg, linksseitg angelegte Radwege oder Seitenstreifen muss er nun mit Geldbußen bis zu 100 Euro rechnen.

Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Der neue Bußgeldkatalog sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder ebenfalls bis zu 100 Euro vor.

Für rechtsabbiegende LKW über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht der neue Bußgeldkatalog auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

Geschwindigkeitsverstöße


Auch beim Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit wird eine höhere Geldbuße fällig. Während sich bei Überschreitungen von bis zu 20 km/h die Bußgelder verdoppeln, steigen sie bei höheren Überschreitungen weniger stark. Maximal werden für PKW-Fahrer nun 800 Euro fällig (innerorts mehr als 70 km/h zu schnell) – bei LKW-Fahrern bis zu 950 Euro (innerorts mehr als 60 km/h zu schnell).

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