Mehr Transparenz bei Auskünften zu Lohnhöhe

Selbstständige haben das Recht von ihrem Hauptarbeitgeber zu erfahren, was die Kollegen verdienen, die ähnliche Aufgaben haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil entschieden.
Es ist das erste Urteil zum Entgelttransparenzgesetz. Es soll dabei helfen, dass die Lohnlücke, die zwischen Frauen und Männern in Deutschland noch immer besteht, kleiner wird.

Die sogenannten arbeitnehmerähnlich Beschäftigten werden in dem Gesetz nicht explizit als Auskunftsberechtigte genannt.
Geklagt hat die Mitarbeiterin eines Fernsehsenders. Vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht bekam sie allerdings kein Auskunftsrecht zugesprochen.

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