Mehr Geld für Ganztagsbetreuung

Bis 2025 soll nach den Plänen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommen. Dafür gibt der Bund den Ländern Geld, in dieser Legislaturperiode mehr als zwei Milliarden Euro. Zu wenig, findet Thüringens Ressortchef Helmut Holter (Linke). Er betonte, dass die Gesamtkosten für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Länder weitaus höher seien.

Thüringens Bildungsminister fordert mehr Geld
Für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen hat Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) vom Bund mehr Geld für Personal gefordert. Bei dem vom Bund in Aussicht gestellten Geld dafür handele es sich nach jetziger Lesart um materielle Investitionen, die Thüringen zwar gut gebrauchen könne. «Aber wir brauchen vielmehr finanzielle Unterstützung, um das notwendige Personal bereitzustellen», sagte Holter im Vorfeld der Kultusministerkonferenz (KMK), die am Donnerstag in Wiesbaden startet.

Geschätzte Mehrkosten für Thüringen von rund 300 Millionen Euro
Nach Angaben seines Ministeriums rechnet allein Thüringen als eher kleines Bundesland mit rund 2,2 Millionen Einwohnern mit Mehrkosten von rund 300 Millionen Euro, um den Rechtsanspruch umzusetzen. «Da brauchen wir die Unterstützung des Bundes - und zwar nicht für eine gewisse Zeit, sondern dauerhaft», sagte Holter.

Holter fordert Klarheit bei Begriff: Ganztagsbetreuung
Zugleich forderte er auch mehr Klarheit bei der Definition von Ganztagsbetreuung - vor allem mit Blick auf die Betreuungszeit. Nach Giffeys Vorstellungen soll der Rechtsanspruch für die Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr gelten. Nach Holters Ansicht ist das zu wenig. In Thüringen existiere ein Betreuungsangebot von zehn Stunden. «Wir müssen ja Beruf und Familie zusammenbringen und dabei auch noch die Fahrtzeiten berücksichtigen», betonte der Linke-Politiker.

Bei der Ganztagsbetreuung herrschten in den Bundesländern große Unterschiede - vor allem zwischen ostdeutschen und westdeutschen Ländern. «Deshalb bin ich der Überzeugung, dass sich die KMK darauf verständigen muss, dass der Ganztag definiert wird: Wie viele Stunden soll die Ganztagsbetreuung ausmachen?», sagte Holter.

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