Keine kostenlosen Corona-Tests mehr

Ab Montag, 11. Oktober ist Schluss mit kostenfreien Corona-Tests für die meisten. Da ein Großteil der Menschen in Deutschland geimpft ist, werden die Kosten für die Tests nicht mehr vom Staat getragen. Menschen die nicht geimpft sind und keine coronaspezifische Symptome haben, müssen grundsätzlich den Test selbst bezahlen.

Es gibt Ausnahmen

Ausnahmen gibt es für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zum Beispiel Schwangere, Stillende oder Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahre. Für einen kostenlosen Test braucht man hier aber allerdings eine ärztliche Bescheinigung oder den Schülerausweis. Auch Infizierte, die sich frei-testen wollen, zahlen weiterhin nichts.

Personen die coronaspezifische Symptome vorweisen, egal ob geimpft oder ungeimpft, haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test beim Arzt, Apotheke oder in einem Testzentrum.

Was gilt für wen?

  • Schwangere, haben noch bis zum Jahresende Anspruch auf kostenlose Tests. Als Nachweis braucht man bei der Testung den Mutterpass.
  • Stillende, haben bis zum 10.12.21 Anspruch auf einen kostenlosen Test.
  • Kinder, bis zu einem Alter von 12 Jahre, bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind, zeigen in der Teststation einfach ihren Schülerausweis oder Kinderreisepass als Nachweis vor. Bei Kindern übernimmt weiter die Krankenkasse die Kosten für die Testung. Zudem werden Schüler bei entsprechender Warnstufe nach wie vor kostenlos in der Schule getestet.
  • Jugendlichen, zwischen 13 und 17 Jahren wird der Corona-Test ebenfalls bis zum Jahresende bezahlt.

Wo werden Tests benötigt?

Für Ungeimpfte gilt in Deutschland seit 23. August eine erweiterte Testpflicht in Innenräumen – ab einer Inzidenz von 35 und einem Zusatzindikator. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss sich vor dem Besuch zum Beispiel im Restaurant, beim Friseur oder im Fitnessstudio testen lassen. Liegt die Inzidenz unter 35, kann diese Regel laut der aktuellen Verordnung ausgesetzt werden.

In den meisten Bundesländer gibt’s die 3G-Regel. Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ getestete Personen. Als aktueller negativer Testnachweis anerkannt werden ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test, ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder manchmal auch ein unter Aufsicht vorgenommener Selbsttest, wenn er von der Einrichtung angeboten wird. Dieser Selbsttest kann auch von Zuhause mitgebracht werden, muss aber unter Aufsicht durchgeführt werden.

Bei der 3G+ -Regel ist ausschließlich nur ein PCR-Test anerkannt.

Bei der 2G-Regel bekommen nur Geimpfte oder Genesene Zutritt.

Bei entsprechender Warnstufe können hier Tests für Ungeimpfte verlangt werden:
  • in öffentlichen und privaten Einrichtungen,
  • bei Veranstaltungen,
  • in Krankenhäusern,
  • in Sportstätten wie Fitnessstudios,
  • in Theatern, Kinos und Museen,
  • in der Gastronomie und Beherbergung,
  • in Hochschulen, Bibliotheken und Archiven,
  • in Freizeiteinrichtungen wie Bädern, Thermen, Saunen, Spielbanken,
  • bei körpernahen Dienstleistungen

Was kostet ein Test?

Die Hersteller können die Preise natürlich selbst setzen. Deswegen gibt es keine bundeseinheitliche Preisvorgabe. Die Kosten können variieren:

Für Antigen-Schnelltests muss der Verbraucher zwischen 18 und 40 Euro zahlen, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen. Deutlich teurer wirds bei einem PCR-Test. Da schwankt der Preis zwischen 110€ und 150€, sagt der Thüringer Hausärzteverband.

Wo kann ich mich testen lassen?

Vorzugsweise sollten sich die Bürger laut Gesundheitsministerium beim Hausarzt melden oder in einer Apotheke. Auch einige Testzentren haben noch geöffnet, können aber je nach Auslastung in den kommenden Wochen schließen. Eine Übersicht finden hier:


Weiterführende Informationen beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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