Höchststrafe von vier Jahren im Prozess um Unfall mit sieben Toten

Bei einem schweren Autounfall in Thüringen sterben sieben Menschen, für fünf von ihnen hatte das Erwachsenenleben gerade erst begonnen. Nun ist ein Urteil gefallen.

Höchststrafe von vier Jahren


Zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe ist der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen verurteilt worden. Der 35-Jährige habe sich unter anderem in Tateinheit der fahrlässigen Tötung in sieben Fällen und der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gemacht. Zudem sei er ohne Führerschein gefahren und habe den Straßenverkehr gefährdet, hieß es im Urteil vom Freitag am Amtsgericht Mühlhausen. Damit wurde das für das Gericht in der Sache höchstmögliche Strafmaß gesprochen.

Schuldiger fuhr zu schnell, ohne Führerschein und vollbetrunken


Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige Anfang April vergangenen Jahres auf einer Umgehungsstraße bei Bad Langensalza betrunken und zu schnell unterwegs gewesen war. Der zu dem Zeitpunkt seit Jahren führerscheinlose Mann soll mit seinem Wagen im Gegenverkehr mit einem Auto zusammen gestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen. Mit diesem Wagen stieß wiederum ein dahinter fahrendes Auto zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisionen in Flammen auf.

Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60 Jahre alte Fahrer des nachfolgenden Autos starb, seine damals 73 Jahre alte Beifahrerin konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Wagen retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagten kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefahr.

Angeklagter hatte alle Vorwürfe eingeräumt


 "Keine Strafe, egal, wie hoch sie ist, ob sie akzeptiert wird oder nicht, bringt die Kinder wieder, bringt keinen wieder. Und das ist das ganz Traurige", sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Richel nach der Urteilsverkündung.

Der Angeklagte hatte bereits zu Verhandlungsbeginn die Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Allerdings hatte er über seinen Verteidiger erklären lassen, dass er sich an den Tattag nicht mehr erinnern könne, seine Schuld aber nach Sichtung der Unterlagen anerkenne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

(Red./dpa)

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