Harter Lockdown ab 16. Dezember

Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown ab 16. Dezember geeinigt. Er soll vorerst bis 10. Januar gelten. 

Hinweis: Der Artikel stellt den derzeitigen Stand der Regelungen dar, weitere Änderungen sind möglich.

Geschäftsschließungen

Von 16. Dezember bis 10. Januar sollen alle Geschäfte schließen – außer jene, die den täglichen Bedarf abdecken. Dazu gehören unter anderem der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken.

Schul- und Kindergartenschließungen

Kinder sollen »wenn immer möglich zu Hause betreut werden«. Daher werden ab Mittwoch Schulen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt. Der Beschluss sieht Notfallbetreuung und Distanzlernen vor. Gleiches gilt für Kindergärten. Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Kontaktbeschränkungen

Private Treffen sind weiterhin auf fünf Personen beschränkt, ausgenommen sind Kinder bis 14. Eine Ausnahme bilden die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember. Dann solle Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem »engsten Familienkreis« und deren Kinder bis 14 Jahren erlaubt sein. Zum engsten Familienkreis gehören laut Beschluss Ehegatten und sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte und deren Haushaltsangehörigen. 

Gottesdienste unter strengen Auflagen

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter strengen Auflagen möglich. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwingend gewahrt werden. Es gilt eine dauerhafte Maskenpflicht, auch am Platz. Der Gemeindegesang wird untersagt. Wenn volle Besetzung zu erwarte ist, sollen sich die Besucher anmelden.

Feuerwerksverbot

Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf von den Kommunen bestimmten öffentlichen Plätzen. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist in diesem Jahr grundsätzlich verboten. Hintergrund ist eine Entlastung der Krankenhäuser, da zu Silvester durch Unfälle mit Pyrotechnik eine Vielzahl zusätzlicher Notfall-Patienten leider die Regel ist.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit 

Vom 16. Dezember bis 10. Januar gilt in der Öffentlichkeit ein Alkoholverbot. Verstöße sollen mit Bußgeldern belegt werden.

Betriebe der Körperpflege

Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden geschlossen. Allerdings sind notwendige Behandlungen weiter möglich, gemeint sind Physio-, Ergo- und Logotherapie sowie Fußpflege.

Alten- und Pflegeheime

Das Personal von Alten- und Pflegeeinrichtungen soll verpflichtend mehrmals pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Eine entsprechende Regelung soll von den Ländern eingeführt werden. Gleiches werde für mobile Pflegedienste empfohlen. Der Bund unterstützte diese mit medizinischen Schutzmasken und werde Corona-Schnelltests bezahlen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz sollen Besucher künftig einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen müssen.

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