Das gilt ab Mitte März

Ab heute dürfen unter anderem Bibliotheken, Buchhandlungen, Kinderschuhgeschäfte sowie Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios wieder öffnen. Die Regelungen im Überblick:

Kontaktreduzierung

Private Treffen sind auf den eigenen Haushalt sowie auf Personen für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und maximal eine weitere haushaltsfremde Person zu reduzieren. Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Ehepartner oder (eingetragene) Lebensgefährten, die getrennt leben, gelten als ein Haushalt.

In fest organisierten privaten Gruppen ist die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren aus maximal zwei Haushalten erlaubt.

Maskenpflicht

Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken über Mund und Nase ist verpflichtend für Personen ab 15 Jahren.
  • in Geschäften und in Dienstleistungsbetrieben
  • im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)
  • bei Gottesdiensten
  • bei der theoretischen und praktischen Flug- und Fahrschulausbildung
  • bei Sitzungen von kommunalen Gremien
  • in Arztpraxen oder ähnlichen medizinischen Einrichtungen

Mobilitätsreduzierung

Alle Personen sind angehalten, Besorgungen des täglichen Bedarfs, sowie Aktivitäten im Freien wohnortnah zu erledigen (ca. 15km um den Wohnort).

Einzelhandel/Dienstleistungen

Geöffnet sind:
  • Geschäfte für den täglichen Bedarf, z.B. Lebensmittelhandel, Drogerie und Apotheken
  • Medizinisch-notwendige Behandlungen, z.B. Physio- und Ergotherapie, Logopädie
  • Fahrschulen
  • Friseurbetriebe & Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnerei- und Floristikbetriebe

Neu ab 14. März geöffnet:

  • Bibliotheken und Archive
  • Flugschulen
  • Buchhandlungen
  • Kinderschuhgeschäfte
  • Nagel-, Kosmetik-, Tätowier-, Piercing- und Massagestudios und Solarien

Click & Meet in Baumärkten

Nach vorheriger telefonischer oder Online-Anmeldung dürften Kunden in Baumärkten feste Einkaufstermine vereinbaren.

Weiterhin geschlossen:
Einzelhandelsgeschäfte, z.B. Bekleidungsgeschäfte und Möbelhäuser

Lokale Ausnahmen in Regionen mit 7-Tages-Inzidenz unter 100 im Rahmen von befristeten Modellprojekten möglich.

Bestattungen / Eheschließungen

Die maximale Teilnehmerzahlen bei Bestattungen und standesamtlichen Eheschließungen ist auf 25 Personen begrenzt.

Für anschließende Trauer- bzw. Hochzeitsfeiern gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen.

Freizeitangebote

Geschlossene Einrichtungen/Angebote
  • Organisierter Sportbetrieb und Individualsport in geschlossenen Räumen (außer Profisport und Kaderathleten)
  • jegliche Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen

Lokale Ausnahmen in Regionen mit 7-Tages-Inzidenz unter 100 im Rahmen von befristeten Modellprojekten möglich.

Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet sich mindestens drei mal pro Woche testen zu lassen. Beschäftigte in Pflegediensten und Beschäftigte in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sind verpflichtet sich zwei mal pro Woche testen zu lassen. Das Tragen von FFP2-Masekn ist für Beschäftigte Pfllicht. Tagespflegeeinrichtungen bleiben geschlossen.

Regelungen für Besuche

Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. In Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 200 dürfen Bewohner nur eine feste Besuchsperson empfangen. Besucher müssen sich verpflichtend vor dem Besuch testen lassen. (Es gibt eine Ausnahmeregelung bei täglichen Besuchen). Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.

Verkauf & Konsum von Alkohol

Der Konsum von Alkohol ist untersagt:
  • an gekennzeichneten öffentlichen Orten/Plätzen mit Publikumsverkehr. Die Festlegung erfolgt durch die Kommunen.
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen

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