Das bedeutet die Notbremse für Schulen und Kitas

In Thüringen müssen sich Eltern und Schüler bereits ab Montag auf Änderungen im Kita- und Schulbetrieb einstellen. Das neue Infektionsschutzgesetz trete unverzüglich in Kraft, heißt es aus dem Bildungsministerium.

Wechselunterricht und Fernunterricht 

In den Wechselunterricht geht es demnach ab Montag in den Kommunen, in denen die Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt - und das gilt dann erstmals auch für Grundschulen. Geschlossen werden die Einrichtungen bei einem Wert von über 165. Eine Notbetreuung soll es aber weiter geben. Welche Kommunen von den Auswirkungen betroffen sind will das Bildungsministerium ab morgen auf seiner Internetseite mitteilen.

Testpflicht

Ab Montag gilt generell auch eine Testpflicht: Schüler und Lehrer dürfen nur dann die Schulen betreten, wenn sie die zwei angebotenen Selbsttests pro Woche (oder andere Testmöglichkeiten) nutzen und diese negativ sind.

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