Das ändert sich 2021

Neues Jahr, neue Gesetze – so ist es auch 2021. Während einige Neuerungen mehr Geld auf dem eigenen Konto bedeuten, sorgen andere wiederum für höhere Ausgaben. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Rente

Rund 1,3 Millionen Menschen mit geringer Rente erhalten einen Aufschlag von durchschnittlich 75 Euro. Davon profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt haben. Außerdem gilt seit dem 01.01. die Grundrente – die Auszahlung wird sich wegen des hohen Verwaltungsaufwands aber noch etwas verzögern und dann in ein paar Monaten rückwirkend erfolgen.

Mindestlohn & Hartz IV

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 9,35 Euro auf 9,50 Euro die Stunde – zum 1. Juli ist eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro geplant. Auch die Hartz IV-Regelsätze werden leicht angehoben, auf z. B. 446 Euro im Monat für Alleinstehende – das sind immerhin 14 Euro mehr als bisher.

Kindergeld & Homeoffice-Pauschale

Alle Kindergeld-berechtigten Eltern bekommen ab Januar 15 Euro mehr pro Kind. Angestellte, die im Homeoffice arbeiten, können dafür 5 Euro pro Tag bei ihrer Steuererklärung geltend machen – das Maximum sind 600 Euro im Jahr.

Sprit & Kfz-Steuer

Aufgrund des seit 01.01. geltenden, nationalen CO2-Preises steigen die Sprit-Preise deutlich an: Benzin wird z. B. um 7 Cent teurer, Diesel um 7,9 Cent. Für Neuwagen mit besonders hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer; bereits zugelassene Autos sind davon aber nicht betroffen.

MwSt & Soli

Die vorübergehende Mehrwertsteuer-Senkung endete zum 01.01. Ab sofort gelten beim Einkaufen also wieder die normalen Steuersätze von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Außerdem fällt 2021 für fast alle Bürger, ob Ost oder West, der Solidaritätszuschlag weg. Weiterhin zahlen müssen die zehn Prozent der Leute mit den höchsten Einkommen.

Weitere Änderungen

Seit 01.01. ist „Upskirting“, also das heimliche Fotografieren und Filmen unter den Rock, und auch das Teilen solcher Aufnahmen, gesetzlich verboten. Darauf stehen nun bis zu 2 Jahre Gefängnis. Des Weiteren sollen allen Versicherten ab sofort elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden, die z. B. Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Ab dem 3. Juli wird es in der ganzen EU zudem verboten sein, Artikel aus Einweg-Plastik zu verkaufen – dazu zählen u. a. Trinkhalme, Wattestäbchen oder auch Styroporbehälter für Essen zum Mitnehmen.

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