Coronavirus breitet sich aus

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) breitet sich immer weiter aus. Informationen zum aktuellen Stand finden Sie hier.

Bei einem Infektionsverdacht sollen sich Betroffene telefonisch bei ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Arztruf melden - und nicht einfach in der Praxis gehen. Verschiedene Kommunen haben auch Quarantäne-Regeln aufgestellt, für Menschen die aus Risikogebieten zurückkehren. Meist müssen sich Rückkehrer unaufgefordert zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Alle Schulen und Kindergärten in Thüringen bleiben ab Dienstag, 17. März, geschlossen. In einzelnen Landkreisen bereits ab Montag.

Informations-Hotlines


Arztruf der Kassenärztlichen Vereinigung ☎ 116 117
Barmer Krankenkasse ☎ 0800 848 4111
Bundesministerium für Gesundheit ☎ 0800 330 461 532
Bürgertelefon ☎ 030 346 465
Landesamt für Verbraucherschutz ☎ 0361 57 38 15 099
   
Altenburger Land - Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes ☎ 03447 586 832 oder 586 831
Eichsfeld ☎ 03606 650 5555
Erfurt ☎ 0361 655 267 662
Hildburghausen ☎ 03685 4454-13 oder -33
Ilm-Kreis - Landratsamt ☎ 03628 738 888
Jena (Corona-Info-Holtine, täglich 10 - 15 Uhr) ☎ 03641 49 22 22
Jena (medizinische Fragen / Meldung Rückkehr aus Risikogebieten / Anmeldung zur Fiebersprechstunde) ☎ 03641 49 33 33
Kyffhäuserkreis ☎ 03632 741 444
Saale Holzlandkreis ☎ 0391 256 4222
Saalfeld Rudolstadt ☎ 03671 823 823
Saale-Orla-Kreis / Schleiz ☎ 03663 488 888
Schmalkalden-Meiningen ☎ 03693 485 8736
Suhl ☎ 03681 74 40 40
Wartburgkreis ☎ 03695 616161
Weimar ☎ 03643 762 555


Häufige Fragen und Antworten

Kann das Corona-Virus mit Paket- oder Postsendungen aus China übertragen werden?

Laut Robert-Koch-Institut ist eine „Übertragung über unbelebte Oberflächen“, also zum Beispiel Briefe, nicht dokumentiert. Stattdessen erfolgt die Ansteckung über Sekrete der Atmungsorgane. Sollten sich diese beispielsweise von der Nase auf die Hände übertragen, können die Viren auch über die Hände weiterverteilt werden.

Welche Personengruppen sind besonders gefährdet?

Vor allem Menschen mit sogenannten „Vorerkrankungen“ zählen zur Risikogruppe. Dazu zählen:Menschen mit Immunschwäche
  • Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen wie bspw. Asthma
  • Menschen mit Herzkrankheiten
  • ältere Menschen
Kinder sind nicht besonders betroffen.

Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht habe, erkrankt zu sein?

  • Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
  • Personen, die sich in einem vom Robert Koch Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von akuten Symptomen sollten sie die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier ermittelt werden.
  • Reisende aus Regionen, in denen Coronavirus-Fälle vorkommen, die aber keine Risikogebiete sind, gilt: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie - nach telefonischer Anmeldung und mit Hinweis auf die Reise – einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten sie unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten. Für alle Flugreisende aus China gilt seit dem 15.2.2020 ein besonderes Verfahren (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit). Unter anderem werden sie befragt, ob sie Kontakt mit Corona-Virus-Infizierten hatten oder sich im Infektionsgebiet aufgehalten haben. Personen an Bord, die offensichtlich krank sind oder eine ansteckende Krankheit haben könnten, müssen gemeldet werden.
Inzwischen sind die Verbreitungswege nicht immer zurückverfolgbar. Wenn Sie den Verdacht haben, erkrankt zu sein, sollten Sie sich umgehend telefonisch an einen Arzt oder den Arztruf der Kassenärztlichen Vereinigung (☎ 116 117) wenden. Dieser kann kompetent einschätzen, ob es sich um einen grippalen Infekt, eine Grippe oder doch um den neuartigen Corona-Virus handelt. Er berät Sie auch, wie Sie sich weiter verhalten sollen. 

Was ist, wenn ich das Coronavirus habe?

Der Arzt wird Sie in ein Krankenhaus einweisen und das Gesundheitsamt informieren. Möglicherweise werden Sie isoliert, um eine weitere Ansteckung zu verhindern. Außerdem wird Ihr direktes Umfeld geprüft.
Ein Medikament oder eine Impfung zur Behandlung gibt es derzeit noch nicht. Im Moment wird die Krankheit noch beispielsweise mit Antibiotika, Sauerstoffzugabe oder viel zusätzlicher Flüssigkeit behandelt.

Bekomme ich weiter mein Gehalt, auch wenn ich in Quarantäne bin?

Besteht bei Ihnen ein Infektionsverdacht und eine Behörde ordnet für Sie eine Quarantäne an, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Sie erhalten jedoch eine Entschädigung. Für die Dauer der Isolierung – längstens aber für sechs Wochen – erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe des Nettolohns. Der Arbeitgeber kann einen Antrag stellen, die ausgezahlten Beträge vom jeweiligen Bundesland zurückzubekommen.
Nach sechs Wochen setzt der Staat die Zahlungen in Höhe des Krankengeldes weiter.

Erkrankte fallen jedoch nicht unter diese Regelung: Diese erhalten eine Lohnfortszahlung im Krankheitsfall.

Wer zahlt meine Urlaubs-Mehrkosten, falls ich in meinem Urlaubshotel unter Quarantäne stehe?

  • Bei Pauschalreisenden springt der Reiseveranstalter ein und zahlt die Kosten für den Aufenthalt. Der Veranstalter muss sich ebenfalls um alternative Rückflüge kümmern.
  • Für Individualreisende gilt dieses Reiserecht nicht. Aber auch sie müssen nicht auf den höheren Kosten sitzenbleiben: Wird der Aufenthalt wegen einer behördlichen Anweisung (wie beispielsweise einer Quarantäne) zwangsweise verlängert, hat der Hotelbetreiber Entschädigungsansprüche gegen die Behörde. Was den Flug angeht, muss der Urlauber auf die Kulanz der Fluggesellschaft setzen – oder die Kosten für einen neuen Flug selbst begleichen.

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