Bundesarbeitsgericht entscheidet: Mehr Rechte bei Teilzeit


Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstunden nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Ein Grundsatzurteil erklärt Tarifregelungen, in denen Überstundenzuschläge erst ab der Arbeitszeit von Vollzeitkräften gewährt werden, für diskriminierend (Az.: 8 AZR 370/20).

Geklagt hatte eine hessische Pflegekraft, die ohne vorliegende sachliche Gründe keine Zuschläge und Zeitgutschriften für ihre Überstunden erhielt. Das Gericht sah in der Praxis eine unzulässige Benachteiligung, besonders auch aufgrund der Geschlechterverteilung der in Deutschland arbeitenden Teilzeitbeschäftigten. Frauen arbeiten überproportional häufig in Teilzeit und sind dadurch besonders betroffen.

Das Urteil verpflichtet Arbeitgeber, Zuschläge fair anzupassen. Die klagende Pflegekraft erhielt 250 Euro Entschädigung und rückwirkend Zeitgutschriften. Für Unternehmen bedeutet dies: Ungleichbehandlungen in Tarifverträgen müssen künftig gut begründet sein.

In Deutschland arbeiten mehr als 12 Millionen Menschen in Teilzeit.

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