Brötchen-Urteil hat wohl keinen Einfluss

Keine Auswirkungen in Thüringen: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verkauf von Brötchen am Sonntag wird laut dem Wirtschaftsministerium Bäckereien hierzulande wohl nicht beeinflussen. Im Freistaat dürfen Gaststätten bereits seit zwei Jahren auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Speisen und Getränke "zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch" verkaufen, heißt es. Man wolle aber prüfen, ob aus dem Gerichtsurteil Folgen für das Gaststättenrecht entstehen würden. Der Bundesgerichtshof hatte gestern entschieden, dass in Bäckereicafes, also Filialen in denen der Thekenverkauf mit einem Cafe kombiniert ist, Kunden auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedient werden dürfen. Solche Bäckereicafes zählen als Gaststätten, heißt es aus Karlsruhe.

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