Blackboxpflicht im Auto ab Juli

In allen neu zugelassenen Fahrzeugen, muss ab Juli eine Blackbox installiert sein. Statt aber wie beim Flugzeug die letzten Sekunden aus dem Cockpit aufzunehmen, zeichnet das Gerät andere Daten auf.

Box dient der Rekonstruktion von Unfällen


"Im Grunde geht es um die Unfallrekonstruktionen", sagt Cornelius Blanke vom ADAC Hessen-Thüringen. Der sogenannte "Event Data Recorder" zeichne dabei auf, wie der Unfall abgelaufen sei. Es soll somit ein besseres Verständnis geben, wie der Unfall überhaupt Zustande kam. Dabei zeichnet der Rekorder neben der Geschwindigkeit auch die Motordrehzahl, oder ob der Airbag ausgelöst hat. Zudem könne auch der Lenkwinkel genau bestimmt werden. Dabei zeichne die Blackbox 5 Sekunden vor dem Unfall und 300 Millisekunden nach dem Unfall auf, die Datei wird daraufhin Lokal im Fahrzeug gespeichert. Wer jetzt Angst hat abgehört zu werden, den kann Cornelius Blanke beruhigen. "Man muss schon sagen, dass alle Hersteller garantieren müssen, dass Datenschutzrechtlich alles in Ordnung ist." 

Box kann nicht nachgerüstet werden


Nachgerüstet werden kann die Blackbox nicht, denn die Rekorder sind immer auf den jeweiligen Fahrzeugtypen abgestimmt. "Die Blackbox muss auch nicht nachgerüstet werden", sagt Cornelius Blanke. Dabei sei aber vielen auch gar nicht bewusst, dass die Rekorder bereits in einigen Fahrzeugen schon verbaut seien, gerade in hochpreisigen Fahrzeugen wäre dies der Fall.

Wartung der Box


Gewartet werden muss die Blackbox nicht. "Die haben die Lebensdauer des Autos, da gibt's eventuell Softwareupdates, aber die werden bei Inspektionen mit durchgeführt", sagt Cornelius Blanke. Somit müsse ein Fahrzeughalter sich nicht um die Box kümmern.

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